Boots- und Ruderordnung der Rudergesellschaft Wiking
Die Boots- und Ruderordnung der Rudergesellschaft Wiking e.V. regelt die sichere, verantwortungsvolle und kameradschaftliche Nutzung des Bootsparks sowie das Verhalten auf dem Wasser und an Land. Im Mittelpunkt stehen der sorgfältige Umgang mit Booten und Zubehör, die Einhaltung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, gegenseitige Rücksichtnahme sowie die Sicherheit aller Beteiligten.
Jede Ruderfahrt muss vor Fahrtantritt im Fahrtenbuch eingetragen werden und darf nur unter Verantwortung eines geeigneten Obmanns durchgeführt werden. Dieser trägt die Verantwortung für Mannschaft und Boot, entscheidet in Gefahrensituationen und ist gegenüber der Mannschaft weisungsbefugt. Besondere Regelungen gelten unter anderem für Juniorinnen und Junioren, Gäste, Wanderfahrten, Rennboote, Motorboote und Bootshänger.
Die Ordnung legt außerdem fest, wie mit Unfällen, Bootsschäden, Reservierungen und Verstößen umzugehen ist. Sie bildet damit die verbindliche Grundlage für einen geordneten, sicheren und fairen Ruderbetrieb im Wiking.
Ruderordnung RG Wiking (PDF, 136.4 KB)